|

Anwalt für Verwaltungsrecht
Ich berate Sie als Anwalt für Verwaltungsrecht bei allen Ansprüchen gegenüber der Verwaltung bzw. dem Staat.
Zweiter Hauptschwerpunkt meiner Arbeit ist die Tätigkeit als Anwalt für Verwaltungsrecht. Hierhinter verbirgt sich das
Rechtsgebiet, das den gesamten Wirkungsbereich der öffentlichen Gewalt bestimmt. Mithin beinhaltet es die gesamten
Ansprüche gegenüber der Verwaltung auf Handeln, Unterlassen oder Folgenbeseitigung.
Das Verwaltungsrecht ist aufgeteilt in einen allgemeingül- tigen Teil und für jedes Rechtsgebiet speziell in einen
besonderen Teil. Oft sind die verschiedenen Gesetze miteinander verknüpft, oft schließen sie sich aber auch wieder aus.
Als Anwalt für Verwaltungsrecht bearbeite ich hauptsächlich Mandate
- aus dem öffentlichen Baurecht,
- dem Kommunalrecht,
- dem öffentlichen Dienstrecht,
- dem Gewerberecht und
- dem Ausländer- und Asylrecht.
Zu meinem Arbeitsbereich gehören aber auch die übrigen Verwaltungsrechtsgebiete wie zum Beispiel
- das Polizei- und Ordnungsrecht,
- das Naturschutzrecht,
- das Abfallrecht oder
- das Schul- und Hochschulrecht.
Mein Angebot der Rechtsberatung richtet sich hierbei nicht nur an die Bürger, sondern auch an die
jeweils zuständigen Behörden bzw. Körperschaften. Dieses insbesondere dann, wenn es sich um Rechtsfragen handelt, die
sich nicht nur mit dem von der Behörde zu bearbeitenden Rechtsgebiet befassen, sondern gebietsübergreifend sind.
|