Rechtsanwalt für Unfallversicherungsrecht, Unfallversicherungsschutz, soziale Leistungen und berufliche Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall
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Rechtsanwalt für Unfallversicherungsrecht, Unfallversicherungsschutz, soziale Leistungen und berufliche Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall
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Sozialrecht
Verwaltungsrecht

 

Anwalt für Unfallversicherungsrecht

Als Anwalt für Unfallversicherungsrecht berate ich Sie in allen für eine Anspruchsdurchsetzung relevanten Fragen.

Der gesetzlichen Unfallversicherung obliegt neben der Unfallverhütung die wesentliche Aufgabe, bei einem Arbeitsunfall soziale Leistungen zu gewähren. Zudem regelt die gesetzliche Unfallversicherung den Unfallversicherungsschutz, das Beitragsrecht oder die Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation.

Rechtliche Probleme sind in diesem Sozialversicherungszweig in vielerlei Weise möglich, die oftmals eine anwaltliche Beratung sinnvoll bzw. notwendig machen.

Zum Beispiel kann es fraglich sein, ob der Betroffene zu dem Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, ob ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vorgelegen hat oder ob ein Ursachenzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis bestand.

Sofern diese Fragen negativ zu beantworten sind, besteht auch kein Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Mithin können von der korrekten Beantwortung solcher Fragen wesentliche wirtschaftliche Folgen für den Betroffenen abhängen. Eine Beratung und Vertretung, gerade durch einen spezialisierten Anwalt für Unfallversicherungsrecht, kann Ihnen zu Ihrem gesetzlich festgeschriebenen Recht verhelfen.

© 2004 Kanzlei für Sozial- und Verwaltungsrecht   
Rechtsanwalt Timo Klar, Mag. rer. publ.