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Anwalt für Sozialversicherungsrecht
Als Anwalt für Sozialversicherungsrecht bearbeite ich Krankenversicherungs-, Rentenversicherungs-, Pflegeversicherungs-,
Unfallversicherungs-, Arbeitslosen-, und Arbeitsförderungsrecht.
Das Sozialversicherungsrecht stellt den Zweig des bundesdeutschen Sozialsystems dar, der durch Beiträge der
Versicherten und Arbeitgeber finanziert wird. Begrifflicher Ausgangspunkt für dieses Rechtsgebiet ist das Merkmal der
Versicherung, da der Versicherungscharakter der gesetzlichen Sozialversicherung durchaus vergleichbar mit den sonstigen
Formen der privaten Absicherung ist.
Zur Tätigkeit eines Anwaltes für Sozialversicherungsrecht gehört, neben dem Recht des "normalen" Bürgers, das Recht der
so genannten Leistungserbringer, mithin der Vertragsärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime oder Heil- und Hilfsmittelerbringer.
Bei Fragen der Bemessungshöhe, der Fälligkeit und der Rückforderung von Beiträgen, der Klärung des
sozialversicherungsrechtlichen Status oder bei Betriebsprüfungen unterstütze ich Sie gerne.
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