Rechtsanwalt für Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Sozialhilferecht
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Sozialrecht
Verwaltungsrecht

 

Anwalt für Sozialrecht

Als Anwalt für Sozialrecht berate ich Sie bei Problemen mit dem Sozialversicherungs- und Sozialhilferecht.

Das Sozialrecht ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen.

Das Sozialrecht umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.
Ab dem 01. Januar 2005 gilt zudem das Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), welches das Arbeitslosengeld II regelt.

Im Folgenden werden Ihnen die verschiedenen Sozialrechtsgebiete, und damit auch mein Tätigkeitsbereich, vorgestellt.

© 2004 Kanzlei für Sozial- und Verwaltungsrecht   
Rechtsanwalt Timo Klar, Mag. rer. publ.