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Anwalt für Sozialhilfe
Als Anwalt für Sozialhilfe berate ich Sie über die Hilfen zur Gesundheit, Mutterschaft, Familie und zum Lebensunterhalt.
Das Bundessozialhilfegesetz ist seit dem 01. Januar 2005 vom Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) abgelöst worden. Für die Gesamtbevölkerung hat
es nunmehr deutlich geringere Bedeutung, da für viele Menschen aufgrund ihrer Erwerbsfähigkeit das Sozialgesetzbuch II gilt.
Dieses ändert aber nichts an der besonderen Bedeutung des Sozialhilferechts für die Menschen, die durch Behinderung oder Krankheit nicht erwerbsfähig sind,
und damit in den Geltungsbereich des SGB XII fallen.
Die Sozialhilfe besteht in Hilfeleistungen des Staates oder besonderer Rechtsträger für Personen in einer wirtschaftlichen
Notlage, die ihnen die Führung eines menschenwürdigen Lebens unmöglich macht und die sie durch eigene Mittel und Kräfte
nicht beheben können.
Bei der Sozialhilfe handelt es sich regelmäßig um Hilfe zum Lebensunterhalt, die in bar, gestaffelt nach Regelsätzen,
ausgezahlt wird. Sie dient zum Beispiel der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Hausrat,
Körperpflege oder den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens.
Zudem übernimmt die Sozialhilfe auch die Hilfe für besondere Lebenslagen. Zum Beispiel gehören hierzu die Unterstützung
zum Aufbau und zur Sicherung der Lebensgrundlage, vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei der Familienplanung,
Mutterschaftshilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte oder die Blindenhilfe.
Die rechtlichen Probleme durchziehen den gesamten Rechtsbereich. Die Sozialhilfe ist sehr umfassend und kompliziert
geregelt. Es sind viele Umstände und Zusammenhänge bei Antragstellung oder bei einem Widerspruch zu berücksichtigen. Schließlich bestehen
zahlreiche Verknüpfungen mit anderen Sozialrechtsgebieten.
Ich helfe und unterstütze Sie gerne bei allen Problemen mit der Sozialhilfe.
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