Rechtsanwalt für soziale Förderung, BAföG, Kindergeld, Wohngeld
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Sozialrecht
Verwaltungsrecht

 

Anwalt für soziale Förderung

Als Anwalt für das Recht der sozialen Förderung berate ich Sie bei Problemen mit BAföG, Kindergeld oder Wohngeld.

Der Bogen meiner Arbeit spannt sich im Rahmen des Sozialrechts bis zu rechtlichen Problemen der sozialen Förderung. Unter sozialer Förderung ist der Ausgleich von besonderen Belastungen bzw. spezielle Unterstützungssysteme des Staates zu verstehen. Die Regelungen sind auf verschiedene Gesetze verteilt.

Die soziale Förderung umfasst zum einen die Ausbildungsförderung, welche sich aufgliedert in die Förderung für Schüler und Studenten (BAföG) und die Hilfe zur Finanzierung der beruflichen Weiterqualifikation von Handwerkern, Technikern und sonstigen Fachkräften (AFBG bzw. "Meisterbafög").

Auch die Familienförderung gehört in den Bereich der sozialen Förderung. Im Wesentlichen ist hierunter die Zahlung von Kindergeld, Erziehungsgeld und des Unterhaltsvorschusses zu verstehen.

Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe bezweckt die Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung und die Unterstützung der Erziehung in der Familie.

Hierzu gehören insbesondere Hilfen zur Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit in Form von Tageseinrichtungen für Kinder wie Horte oder Kindergärten und Hilfen zur ambulanten, teilstationären oder stationären Erziehung durch Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung oder Angebote der Jugendarbeit.

Schließlich gehören auch alle Fragen über Wohngeldleistungen zu dem Bereich der sozialen Förderung. Hierunter ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Unterstützung bei finanzieller Belastung durch die Nutzung von Wohnraum zu verstehen.

Diese Rechtsgebiete können in allen Nuancen erhebliche rechtliche Probleme aufwerfen.

Da der Staat immer "ärmer" wird und es sich um eine staatliche Förderung bei diesen Sozialleistungen handelt, drohen gerade für die "normalen" Bürger Kürzungen. Diese beruhen teilweise nur auf einer einschränkenden Auslegung des jeweiligen Rechts.

Ich helfe Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

© 2004 Kanzlei für Sozial- und Verwaltungsrecht   
Rechtsanwalt Timo Klar, Mag. rer. publ.