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Meine Kanzlei bearbeitet ausschließlich Mandate aus dem Sozial- und Verwaltungsrecht. Bei diesen Rechtsgebieten handelt es sich grundsätzlich
um das Recht des Staates gegenüber dem Bürger bzw. des Bürgers gegenüber dem Staat. Um für meine Mandanten eine optimale Betreuung und Beratung
zu ermöglichen, bedarf es einer solchen Spezialisierung. Denn gerade diese Rechtsgebiete befinden sich in einem ständigen Wandel, und sind sehr umfassend.
Zum Sozialrecht gehört zum Beispiel das gesamte Sozialversicherungsrecht, das Sozialhilferecht, das Behindertenrecht oder das Recht der sozialen
Förderung (Kindergeld, Erziehungsgeld oder BAföG).
Zum Verwaltungsrecht gehört zum Beispiel das öffentliche Baurecht, das Gewerberecht, das Umweltrecht oder das Ausländer- und Asylrecht.
Trotz der sehr unterschiedlichen Sachthemen ergeben sich zahlreiche Parallelen zwischen dem Sozialrecht und dem Verwaltungsrecht. Sowohl die Verwaltungsverfahren als auch die
Gerichtsordnungen stimmen in vielen Teilen überein.
Ich bin für meine Mandanten bundesweit tätig. Die Mandanten werden, ungeachtet ihres Wohnortes, umfassend von mir über die einzelnen Schritte informiert.
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