|

Anwalt für Schwerbehindertenrecht
Als Anwalt für Schwerbehindertenrecht berate ich Sie bei Problemen mit dem Grad der Behinderung, der Erteilung von Merkzeichen und der Gleichstellung am Arbeitsplatz.
Im Behindertenrecht wird grundsätzlich zwischen der Teilhabe und der Rehabilitation von Behinderten unterschieden.
Für die Aufgabe der Rehabilitation kommen insgesamt 7 verschiedene Träger in Betracht. Hierzu gehören die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Jugendämter, die Sozialämter,
die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherungsträger und die Träger der sozialen Entschädigung. Diese Aufzählung macht bereits sehr deutlich, dass das Behindertenrecht
sehr umfassend ist, und in nahezu alle Bereiche des Sozialrechts hineinstrahlt. Probleme können sich hierbei zum Beispiel in Bezug auf die Kostenerstattung bei selbst beschaffter
Rehabilitation, zu Unrecht abgelehnter Leistungen oder bei Verfahren zur zügigen Sachentscheidung ergeben.
Im Rahmen der Teilhabe ergeben sich die bekanntesten Probleme bei der Feststellung des Grades der Behinderung, der Schwerbehinderung und der sogenannten Nachteilsausgleiche.
Die Nachteilsausgleiche werden durch Merkzeichen (G/aG/Bl/Gl/RF/B/H) im Schwerbehindertenausweis dokumentiert. Zuständig ist die Versorgungsverwaltung.
Schließlich können zahlreiche Probleme bei der Rechtsstellung behinderter Menschen im Arbeitsleben bzw. beim Sonderkündigungsschutz und bei der Gleichstellung
von Behinderten auftreten.
Bei all diesen Problemen unterstütze ich Sie gerne. Zum Teil ist es sinnvoll, bereits die entsprechenden Anträge sehr sorgfältig auszufüllen. Aber spätestens bei der Ablehnung eines
Antrages sollte auch schon für das Widerspruchsverfahren ein Anwalt herangezogen werden. Denn nur durch einen gut begründeten Widerspruch kann die Notwendigkeit einer späteren Klage
vermieden werden. Durch die langjährige Erfahrung mit der Betreuung von Schwerbehinderten kann ich Ihnen fundiert helfen.
|