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Anwalt für Rentenversicherungsrecht
Als Anwalt für Rentenversicherungsrecht bearbeite ich für Sie alle rechtlichen Probleme, die in Zusammenhang mit der
Rente stehen.
Als Anwalt für Rentenversicherungsrecht beschäftige ich mich mit der Vorsorge gegen die Risiken des Alters, der
Invalidität und des Todes.
Diese Vorsorge erfolgt durch die öffentlich-rechtlich organisierte Rentenversicherung und betrifft eine Vielzahl von
Personengruppen. Hierzu gehören
- die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung abhängig Beschäftigten,
- behinderte Menschen,
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken,
- Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen und
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen sowie Angehörige ähnlicher religiöser Gemeinschaften.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind sehr vielfältig. Zu den gesetzlichen Renten
gehören im Wesentlichen die Erwerbsminderungs-, Alters- und die Hinterbliebenenrente. Regelmäßige Voraussetzung für die
Leistungserbringung ist eine Mindestversicherungsdauer.
Zusätzlich gelten bei bestimmten Leistungen noch besondere persönliche bzw. versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Die
Höhe der Rente richtet sich hauptsächlich nach den während des Erwerbslebens eingezahlten Beiträgen aus Arbeitsentgelt
und Einkommen.
Rechtliche Probleme können in allen Teilbereichen der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen. Da der Rentenversicherte
grundsätzlich bei dem Eintritt eines Leistungsfalles einen Anspruch auf die Rentenleistung hat, ist es besonders wichtig,
die Voraussetzungen in jedem Fall einzeln zu überprüfen.
Aufgrund der Unübersichtlichkeit des Rentenrechts ist dem Betroffenen der tatsächliche Umfang seines ihm gesetzlich
zugesicherten Anspruchs oft nicht bewusst. Auch werden teilweise falsche Berechnungen der Rente seitens des Staates
angestellt. Ich helfe Ihnen gerne bei allen Problemen mit dem Rentenrecht.
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