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Anwalt für öffentliches Dienstrecht
Als Anwalt für öffentliches Dienstrecht helfe ich z. B. bei Problemen mit dienstlichen Beurteilungen, Beförderungen
oder Disziplinarverfahren.
Das öffentliche Dienstrecht ist das den Dienst der Beamten, der Angestellten und Arbeiter des Staates betreffende Recht.
Zu meiner Tätigkeit als Anwalt für öffentliches Dienstrecht gehören unter anderem Hilfestellungen in Bezug auf
- dienstliche Beurteilungen,
- eine nicht eingetretene Beförderung,
- Versetzungen und Umsetzungen,
- den Vorzug eines Konkurrenten bei einer Stellenausschreibung oder
- Disziplinarverfahren.
Auch wenn fast jedem Beamten die verfassungsrechtlich garantierten hergebrachten Grundsätze des
Beamtentums geläufig sind, ist eine anwaltliche Vertretung bei den oben genannten Rechtsstreitigkeiten äußerst ratsam.
Denn erstens bewirkt der "Blick von außen" eine neutrale und druckfreie Beurteilung der Situation, so dass die rechtlichen
Schritte sorgfältig geplant werden können.
Zweitens spielen im öffentlichen Dienstrecht viele rechtliche Besonderheiten eine große Rolle. So werden im Rahmen des
Beamtenrechts viele ansonsten allgemeingültige Rechtsgrundsätze des Verwaltungsrechts aufgehoben und durch eigene ersetzt.
Drittens ist es gerade im öffentlichen Dienstrecht oft sehr wichtig, schnell zu handeln, um vorläufigen Rechtsschutz
gewährt zu bekommen, damit keine unumkehrbaren Fakten seitens des Dienstherrn geschaffen werden.
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