Anwalt für Baurecht, Bauleitplanung, Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Baugenehmigung
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Anwalt für Baurecht, Bauleitplanung, Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, Baugenehmigung
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Sozialrecht
Verwaltungsrecht

 

Anwalt für öffentliches Baurecht

Ich werde für Sie als Anwalt für öffentliches Baurecht zum Beispiel tätig bei Problemen mit einer Baugenehmigung als Bauwilliger oder Nachbar.

Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich auf die Zulässigkeit der Errichtung bzw. wesentlichen Veränderung oder Nutzung von baulichen Anlagen beziehen. Es ist im Wesentlichen aufgegliedert in das Recht der Bauleitplanung und das Bauordnungsrecht.

Immer dann, wenn der Staat durch seine Institutionen, wie etwa das Städtische Bauamt, dem Bürger vorschreibt, wie oder was zu bauen oder zu unterlassen ist, ist der Rechtsbereich des öffentlichen Baurechts betroffen.

Die Probleme, die ich als Anwalt für öffentliches Baurecht bearbeite, sind sehr vielfältig und vielschichtig. Im Rahmen des Bauplanungsrechts ergeben sich rechtliche Probleme zum Beispiel bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen oder bei Fragen der Zulässigkeit von Bauvorhaben in einem nicht beplanten Gebiet. Oft sind Probleme aus dem Bauplanungsrecht mit dem Bauordnungsrecht verknüpft.

Im Bauordnungsrecht spielt die Baugenehmigung eine wesentliche Rolle. Grundsätzlich hat jeder Bauwillige einen Anspruch auf die Baugenehmigung. Allerdings müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Probleme können hierbei die Stellplatzanzahl für Kraftfahrzeuge, die Einhaltung von Abstandsflächen, das Verunstaltungsverbot oder die Aufstellung von Werbeanlagen sein.

Als Anwalt für öffentliches Baurecht berate und begleite ich sie von der Vorbereitung eines Antrages auf Baugenehmigung bis zum Ende des Bauvorhabens.

Mein Angebot richtet sich jedoch nicht nur an Bauwillige, sondern auch an solche Personen, die sich gegen eine Bebauung in ihrer Nähe wehren möchten. Ich berate Sie zum Beispiel, wenn ihr Nachbar Ihrer Meinung nach etwas zu nah an Ihre Grundstücksgrenze baut oder zu hoch baut.

Insoweit sind besondere rechtliche Instrumente im Bauordnungsrecht und in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen, die voll ausgeschöpft werden können.

© 2004 Kanzlei für Sozial- und Verwaltungsrecht   
Rechtsanwalt Timo Klar, Mag. rer. publ.