Anwalt für Krankenversicherungsrecht
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Sozialrecht
Verwaltungsrecht

 

Anwalt für Krankenversicherungsrecht

Als Anwalt für Krankenversicherungsrecht bearbeite ich für Sie Fälle aus dem gesamten Leistungs- und Beitragsrecht.

Im Wesentlichen gehören zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung solche

  • zur Krankheitsverhütung und Verschlimmerungs- verhinderung (zum Beispiel zahnärztliche Voruntersuchungen, Vorsorgekuren),
  • zur Empfängnisverhütung,
  • zur Früherkennung von Krankheiten (zum Beispiel Untersuchungen auf Krebs-, Herz-, Nieren- oder Zuckerkrankheit),
  • zur Behandlung einer Krankheit (zum Beispiel die ambulante ärztliche Behandlung, Heil- und Hilfsmittel oder die stationäre Krankenhausbehandlung),
  • Zahlungen von Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und
  • die Erstattung von Fahrkosten.

Im Rahmen des so genannten Beitragsrechts bilden die versicherungspflichtig Beschäftigten, die krankenversicherten Rentner und die Studenten die drei Hauptgruppen der Pflichtversicherten. Rechtliche Probleme können etwa bei der Beitragshöhe oder bei der Nutzung einer möglichen Befreiung entstehen.

Gerade im gesetzlichen Krankenversicherungsrecht ist es oft notwendig, einen Spezialisten zu konsultieren. Ein Vorbringen von sachlich und rechtlich fundierten Argumenten im Antrags- oder Widerspruchsverfahren kann Ihnen oft schneller und damit auch kostengünstiger zu Ihrem Recht verhelfen. Ich unterstütze Sie gerne bei Streitigkeiten mit der Krankenversicherung.

Schließlich sind im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung auch berufsrechtliche und organisatorische Regelungen enthalten. Hierzu gehören
  • die Grundlagen des Kassenarztrechts,
  • die Organisation der kassenärztlichen Vereinigungen,
  • die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungserbringern (zum Beispiel Pflegedienste oder Krankenhäuser) und den Krankenkassen oder
  • die Organisation der Krankenkassen.

Auch in diesen komplizierten Bereichen des Krankenkassenrechts ist eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Krankenversicherungsrecht oftmals sinnvoll und förderlich.

© 2004 Kanzlei für Sozial- und Verwaltungsrecht   
Rechtsanwalt Timo Klar, Mag. rer. publ.