Anwalt für Kommunalrecht, Bürgerbegehren, Bürgerinitiativen
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Sozialrecht
Verwaltungsrecht

 

Anwalt für Kommunalrecht

Als Anwalt für Kommunalrecht berate ich Sie bei allen Problemen mit der Gemeinde.

Als Anwalt für Kommunalrecht berate ich Sie bei sämtlichen Problemen mit dem Recht der kommunalen Gebietskörperschaften.

Zu den Gebietskörperschaften zählen im Wesentlichen die Gemeinden und Landkreise. Im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung besitzen sie die Gebiets-, Finanz-, Personal-, Organisations-, Planungs- und Satzungshoheit.

Das Kommunalrecht regelt nicht nur die Organisation der Kommunen. Vielmehr werden auch dem Bürger bzw. Einwohner Rechte eingeräumt. Hervorzuheben sind insoweit das Bürgerbegehren und der Zulassungsanspruch zu öffentlichen Einrichtungen.

Das Bürgerbegehren kann sich gegen einen bereits bestehenden Ratsbeschluss wenden oder es kann darauf gerichtet sein, die Verwaltung zu einer bestimmten Maßnahme zu veranlassen. Es ist besonders interessant für Bürgerinitiativen, die zum Beispiel eine verkehrsberuhigte Zone, eine Fahrradstraße oder einen Kinderspielplatz durchsetzen wollen.

Öffentliche Einrichtungen sind zum Beispiel Schwimmbäder, Stadthallen, Weihnachtmärkte, Schulen oder Museen. Einen generellen Zulassungsanspruch zu den öffentlichen Einrichtungen enthalten alle Gemeindeordnungen. Darüber hinaus existieren spezialgesetzliche Zulassungsansprüche im Personenbeförderungsrecht oder in der Gewerbeordnung.

Grenzen für diesen Anspruch ergeben sich aus der territorialen Begrenztheit der Gemeinde und dem Widmungszweck der Einrichtung. Für die Verteilung knapper Kapazitäten sind verschiedene Verfahren möglich, die immer dem Gleichheitssatz genügen müssen.

Rechtliche Probleme, die eine anwaltliche Beratung sinnvoll machen, können hier in allen Bereichen auftauchen:

Dem Bürger kann zum Beispiel zu Unrecht der oben genannte Zulassungsanspruch verweigert werden. Für die Durchsetzung eines Bürgerbegehrens ist neben der erforderlichen Anzahl von Stimmen auch eine Zulassungsgenehmigung des Gemeinderats notwendig.
Im Rahmen dieser Genehmigung wird die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der begehrten Sachentscheidung überprüft. Eine Genehmigungsverweigerung kann rechtswidrig sein.

Darüber hinaus berate ich Sie bei der Überprüfung von Satzungen, die die Gemeinde erlassen hat. In Satzungen können Kommunen ortsnah Regelungen treffen. Die Kommune kann zum Beispiel einen Anschlusszwang für Wasserleitungen und Straßenreinigung, das Zulassungsverfahren zu öffentlichen Einrichtungen, die gesamte örtliche Kultur- und Gesundheitspflege oder die Versorgung der Gemeinde mit Gas und Strom regeln.
Satzungen können sowohl vom Inhalt als auch vom formellen Verfahren her rechtswidrig sein.

© 2004 Kanzlei für Sozial- und Verwaltungsrecht   
Rechtsanwalt Timo Klar, Mag. rer. publ.