Anwalt für Ausländer- und Asylrecht
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Anwalt für Ausländer- und Asylrecht
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Anwalt für Ausländerrecht und Asylrecht

Als Anwalt für Ausländer- und Asylrecht berate ich Sie bei Problemen mit Aufenthaltstiteln, Ausweisungen und dem Asylverfahren.

Am 01. Januar 2005 ist das neue Zuwanderungsgesetz - nach langen und zum Teil sehr populistischen Debatten - in Kraft getreten. Damit hat sich Vieles im Rahmen des Ausländerrechts verändert. So gibt es jetzt gemäß § 4 AufenthG nur noch drei verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln. Hierzu gehören die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.

Darüber hinaus ist das Visum nicht mehr in den Bereich der Aufenthaltsgenehmigung eingegliedert, sondern ist ein selbstständiger Bereich geworden.

Rechtliche Probleme tun sich im Ausländerrecht zahlreich auf. Sie können bei der Erteilung, Verlängerung, Versagung oder dem Erlöschen des jeweiligen Aufenthaltstitels entstehen. Mit Wegfall des Aufenthaltstitels droht die Ausweisung. Insoweit kann jedoch ein besonderer Ausweisungsschutz gelten. Sofern der Ausländer trotz obliegender Ausreisepflicht dieser nicht nachkommt, droht ihm die Durchführung im Wege des behördlichen Zwangs durch Abschiebung. Auch hier können noch Rechtsmittel, gegebenenfalls im Wege des Eilrechtsschutzes, geltend gemacht werden.

Oft wirken sich die behördlichen Entscheidungen wesentlich auf das gesamte Leben und die Lebensqualität der Betroffenen aus. Gerade deshalb sollte bereits frühzeitig ein spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen werden. Ich helfe und unterstütze Sie gerne bei den jeweiligen Verfahren.

Nichts anderes gilt natürlich auch für das Asylrecht. Hier vertrete ich meine Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung von Asylverfahren. Rechtliche Probleme ergeben sich hier oft schon bei den Anträgen (insoweit wird zwischen Erst-, Folge- und Zweitantrag unterschieden). Aber auch die Handlungsfähigkeit Minderjähriger, die besonderen Mitwirkungspflichten des Asylbewerbers, die verschiedenen Entscheidungsvarianten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, der Ausschluss der Widerspruchsmöglichkeit oder die besonderen Fristen für Klage und Eilantrag machen es sinnvoll, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

© 2004 Kanzlei für Sozial- und Verwaltungsrecht   
Rechtsanwalt Timo Klar, Mag. rer. publ.