Arbeitsförderungsrecht
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Anwalt für Arbeitsförderungsrecht

Als Anwalt für Arbeitsförderungsrecht berate ich z. B. bei Problemen mit Eingliederungs- bzw. Einstellungszuschüssen für Arbeitgeber oder Existenzgründungszuschüssen.

Als Anwalt für Arbeitsförderungsrecht berate ich Sie in allen Fragen, die mit der Förderung von Beruf und Arbeit zu tun haben.

Hierzu existieren zahlreiche rechtliche Instrumente. Allerdings sind sie an viele Voraussetzungen geknüpft, die eine Rechtsberatung sinnvoll machen. Förderungsfähig im Rahmen der Berufsausbildung ist zum Beispiel nur die erstmalige Berufsausbildung. Eine Förderung für eine Zweitausbildung erfordert besondere Gründe.

Typische anwaltliche Tätigkeitsfelder sind zudem Fragen über

  • Trainingsmaßnahmen,
  • Mobilitätshilfen einschließlich Fahrtkostenhilfe,
  • die Arbeitnehmerhilfe bei schwer zumutbaren Tätigkeiten,
  • die Förderung der beruflichen Weiterbildung und
  • die Teilhabe von Behinderten am Arbeitsleben.

Besonders hervorzuheben sind die Existenzgründungszuschüsse des Arbeitsamtes für ehemals Arbeitslose. Auf beide Zuschussarten, das Überbrückungsgeld und die "Ich-AG", hat der Existenzgründer einen Anspruch. In kompliziert gelagerten Fällen kann es auch hier sachdienlich sein, einen Anwalt für Arbeitsförderungsrecht zu konsultieren.

Schließlich können Arbeitgebern Leistungen in Form von Eingliederungs- und Einstellungszuschüssen zustehen. Da zum Beispiel die Gewährung von Eingliederungszuschüssen grundsätzlich Ermessensentscheidungen sind, kann hier eine anwaltliche Überprüfung der Ermessensausübung des Arbeitsamtes doch noch zu einer positiven Entscheidung führen.

© 2004 Kanzlei für Sozial- und Verwaltungsrecht   
Rechtsanwalt Timo Klar, Mag. rer. publ.