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Rechtsberatung zur Alterssicherung
Die Rechtsberatung zur Alterssicherung umfasst das Betriebsrentenrecht, die Beamtenversorgung, die berufsständische
Versorgung und den Versorgungsausgleich.
Im Bereich der Alterssicherung beschränkt sich meine anwaltliche Tätigkeit nicht nur auf die oben erwähnte gesetzliche
Rentenversicherung, sondern umfasst auch die Rechtsberatung für die gesamte Alterssicherung. Hierzu zählt etwa die
berufsständische Versorgung, die Beamtenversorgung, das Betriebsrentenrecht und der Versorgungsausgleich.
Diese Rechtsbereiche sind jeweils sehr komplex und von großer wirtschaftlicher Relevanz für den Einzelnen. Grundsätzlich
lassen sie sich nicht von den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung trennen, so dass hier eine enge Verknüpfung
besteht.
Schließlich besteht auch eine Verbindung zur so genannten "Riester-Rente", welche eine staatlich geförderte
Altersvorsorge ist, die auch mit der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge zusammenhängt.
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