Rechtsberatung Alterssicherung
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Sozialrecht
Verwaltungsrecht

 

Rechtsberatung zur Alterssicherung

Die Rechtsberatung zur Alterssicherung umfasst das Betriebsrentenrecht, die Beamtenversorgung, die berufsständische Versorgung und den Versorgungsausgleich.

Im Bereich der Alterssicherung beschränkt sich meine anwaltliche Tätigkeit nicht nur auf die oben erwähnte gesetzliche Rentenversicherung, sondern umfasst auch die Rechtsberatung für die gesamte Alterssicherung. Hierzu zählt etwa die berufsständische Versorgung, die Beamtenversorgung, das Betriebsrentenrecht und der Versorgungsausgleich.

Diese Rechtsbereiche sind jeweils sehr komplex und von großer wirtschaftlicher Relevanz für den Einzelnen. Grundsätzlich lassen sie sich nicht von den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung trennen, so dass hier eine enge Verknüpfung besteht.

Schließlich besteht auch eine Verbindung zur so genannten "Riester-Rente", welche eine staatlich geförderte Altersvorsorge ist, die auch mit der Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge zusammenhängt.

© 2004 Kanzlei für Sozial- und Verwaltungsrecht   
Rechtsanwalt Timo Klar, Mag. rer. publ.