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Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze wird auf den Gebieten des Sozialrechts und des Verwaltungsrechts
immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu
immer umfassenderen Regelungen und Reformen.
Bei den Reformen, wie etwa der "Agenda 2010" oder "Hartz IV", wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht
angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an.
Als Rechtsanwalt möchte ich Ihnen eine echte Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte auf den Gebieten
des Sozialrechts und Verwaltungsrechts sein.
Ich möchte Sie unterstützen bei der Behauptung gegen- über dem Staat und seinen Institutionen. Dieses gilt nicht nur
für die anwaltliche Vertretung in Verfahren vor den Gerichten, sondern auch für die
Beratung im gesamten außergerichtlichen Bereich.
Bitte haben Sie keine Scheu, mich telefonisch oder per E-mail zu kontaktieren.
Ich bin für Sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland tätig.
Eine gute anwaltliche Vertretung setzt notwendigerweise fundierte Kenntnisse der Denk- und Arbeitsweise der gegnerischen
Seite voraus, um Ihr Anliegen optimal durchsetzen zu können.
Sowohl mein verwaltungswissenschaftliches Magisterstudium, als auch meine umfangreiche Praxiserfahrung auf den
verschiedensten Ebenen der öffentlichen Verwaltung hat mich mit der Tätigkeit der Gegenseite bestens vertraut gemacht.
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